Aufgaben Kollegialer Erstbetreuer*innen
Damit betroffene Kolleg*innen die notwendige kollegiale Begleitung und Unterstützung in den ersten entscheidenden Minuten oder Stunden nach einem belastenden Ereignis erhalten, muss es Strukturen/Verfahren geben, die regeln, wie die Information über ein entsprechendes Ereignis die kollegialen Erstbetreuer*innen erreicht, damit diese möglichst schnell aktiv werden können.
Begleitung und Unterstützung
Kollegiale Erstbetreuende begleiten Betroffene in den ersten Tagen nach einem belastenden Ereignis, sie organisieren die Begleitung betroffener Kolleg*innen nach Hause oder zu notwendigen Arztbesuchen. Sie sorgen für die Erledigung notwendiger Formalitäten, informieren relevante Personen/Abteilungen und organisieren bei Bedarf die Überleitung zu Hilfsangeboten oder therapeutischer Unterstützung.
Nachsorgekonzeption
Kollegiale Erstbetreuer*innen sind in der Lage, gemeinsam mit allen relevanten und verantwortlichen Personen einer Institution eine Nachsorgekonzeption zu erarbeiten bzw. die oft schon bestehenden Strukturen um die neuen Erkenntnisse zu aktualisieren.
Schulung
Kollegiale Erstbetreuende informieren/schulen Führungskräfte und Mitarbeitende in bis zu 3-stündigen Schulungen über die wesentlichen Inhalte und die wichtigsten „dos und don’ts “ im Umgang mit betroffenen Kolleg*innen, so dass im besten Fall alle Beschäftigten Betroffene in den ersten entscheidenden Minuten oder Stunden nach einem belastenden Ereignis angemessen begleiten und betreuen können.
Aufbau und Struktur der Ausbildung
„Kollegiale Erstbetreuer*innen“ KEB 3 + 1 Die Ausbildung zum/zur „Kollegialen Erstbetreuer*in“ findet im Rahmen einer 3-tägigen Ausbildung (im Block) und 1-Vertiefungstag im Abstand von ca. 6 Monaten nach der Ausbildung statt.
Inhouse-Ausbildung
„Kollegiale Erstbetreuer*innen“ KEB 3 + 1
1.600,- Euro/Tag zzgl. Reise- und Übernachtungskosten
Erfahrungsgemäß werden KEB-Ausbildungen als Inhouse-Angebot gebucht. Um einzelnen Interessent*innen die Ausbildung zu ermöglichen, bietet das Institut als Veranstalter die KEB-Ausbildung auch als offene regionale Ausbildung an.
Offene regionale Ausbildung
„Kollegiale Erstbetreuer*innen“ KEB 3 + 1
800,00 Euro/pro Teilnehmer*in
Wir empfehlen, den jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger über die geplante Ausbildung Kollegialer Erstbetreuender zu benachrichtigen und sich über die Möglichkeit einer Förderung zu informieren.
Inhalte
- Einführung in die Psychotraumatologie.
- Richtlinien und Verhaltensempfehlungen zum Umgang mit potenziell traumatisierten Mitarbeitenden
- Konsequenzen falschen Verhaltens im Umgang mit potenziell traumatisierten Mitarbeitende
- Grundzüge kollegialer Erstbetreuung, „dos und don‘ts“, Prozessdarstellung
- Darstellung und Interpretation der Richter-Studie
- Informationen über unterschiedliche Arten und Typen von Belastungsreaktionen
- Übungen zu notwendigen Erstinterventionsmöglichkeiten
- Situationstraining kollegialer Erstbetreuung mit Videoanalyse
- Intensivtraining einzelner Komponenten/Kompetenzen
- Möglichkeiten der Nachbetreuung durch kollegiale Erstbetreuer*innen
- Arbeits- und unfallrechtliche Aspekte
- Möglichkeiten und Grenzen kollegialer Erstbetreuung
- Aufbau und Ablauf einer kollegialen Erstbetreuung als Teil der innerbetrieblichen Nachsorgekonzeption
- Überleitung in die Nachbearbeitung
Bildungsangebote 2024/2025
KEB - Kollegiale Erstbetreuung
Dezember
Februar
März
Juli